FDP Mainhausen

FDP will Handlungsspielraum der Gemeinde bei Übertragungen von Gewerbegrundstücken erweitern

In der Gemeindevertretersitzung vom 29. März 2022 hatten die Fraktionen der SPD und FDP den gemeinsamen Antrag eingebracht, die Satzung über das besondere Vorkaufsrecht gemäß § 25 BauGB der Gemeinde Mainhausen im Bereich der Gewerbegebiete anzupassen. Sehr zu Freude der FDP nahm die Gemeindevertretung den Antrag einstimmig an.

Ziel des Antrags ist es, die Gewerbegrundstücke am Westufer des Königsees in Zellhausen in die Satzung zu integrieren. Zudem solle der Gemeindevorstand prüfen, ob es weitere gewerblich genutzte Flächen gibt, die bisher nicht Bestandteil der Satzung sind, um diese sofern rechtlich möglich ebenfalls mit aufzunehmen. Die Neufassung mit einer entsprechenden kartografischen Abgrenzung solle zur Sitzung der Gemeindevertretung am 17. Mai 2022 vorgelegt werden.

„Bisher ist die Gemeinde in manchen Fällen – zu ihrem Bedauern – im wahrsten Sinne nur Zaungast gewesen, wenn es zu Grundstücksübertragungen kam“, sagt der baupolitische Sprecher und stellvertretende Fraktionsvorsitzende Matthias Kemmerer.  „Wir halten es deshalb für zweckmäßig, dass in Zukunft alle potentiellen Gewerbeflächen in den Geltungsbereich der Vorkaufsrechtssatzung fallen“, so Kemmerer. „Das heißt nicht, dass die FDP dafür plädiert, dass der Staat in Form der Gemeinde nun alle möglichen Gewerbegrundstücke aufkauft, wenn sie auf dem Markt sind.“ Vielmehr gehe es darum, der Gemeinde „ein Maximum an Handlungsmöglichkeiten zu geben, um eine geordnete städtebauliche Entwicklung jederzeit gewährleisten zu können“, betont Kemmerer.

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